AGB Kursbuchung im Kursfinder

zwischen dem benannten nappydancers®Kursleiter,

vertreten durch die nappydancers® GbR,
einzeln vertreten durch ihre
alleinigen geschäftsführenden Gesellschafter
Nick Dieckmann und Petra Borremans,
Schulstraße. 4, D-46395 Bocholt

– im Folgenden auch „Kursleiter“ genannt –

und

der unter „Kunde“ benannten Person

– im Folgenden auch „Kunde“ genannt –

§ 1 Vertragsabschluss
Durch Anklicken des Auswahlfeldes/Buttons „Zahlungspflichtig buchen“ durch den Kunden und die
Auftragsbestätigung des Kursleiters kommt ein verbindlicher Vertrag über die Teilnahme an dem
vom Kunden ausgewählten Kurs zwischen dem ausgewählten Kursleiter und dem Kunden zu dem
angegebenen Kurspreis zustande. Der Kursleiter verpflichtet sich, den Kurs abzuhalten; der Kunde
verpflichtet sich, die gebuchte Kursteilnahme zu bezahlen. Dieser Vertrag umfasst die gesamte Dauer
des gebuchten Kurses und ist vorher nicht ordentlich kündbar. Das gesetzliche Widerrufsrecht ist in
§ 9 geregelt.

§ 2 Begleitperson bei Kindertanzkursen
Besondere Teilnahmebedingung für die Kurse, an denen Kinder unter 6 Jahren teilnehmen, ist, dass
das Kind während der Kursteilnahme durchgehend durch eine vom Teilnehmer benannte
Begleitperson betreut wird, die volljährig und körperlich beweglich ist und ausschließlich für das
teilnehmende Kind verantwortlich ist. Begleitperson kann unter diesen Voraussetzungen der Kunde
selbst oder eine andere, von ihm namentlich bei der Buchung benannte geeignete Person sein. Ein
Austausch der Begleitperson ist vom Kunden dem Kursleiter zu bestätigen. Grundsätzlich wird ein
Austausch der Begleitperson während des laufenden Kurses nicht empfohlen, da die Kursinhalte auf
dem bereits Erlernten aufbauen.

§ 3 Kursteilnahme
Nur die vorherige vollständige Bezahlung des Kurspreises über dieses Online-Portal berechtigt den
Kunden bzw. die Begleitperson mit dem Kind zur Teilnahme an dem gebuchten Kurs.

§ 4 Kursabsage oder -abbruch
Wird der Kurs aus Gründen abgesagt oder abgebrochen, die nicht vom Kursleiter verursacht und
verschuldet sind (z.B. Krankheit eines oder mehrerer Kinder, höhere Gewalt/behördliche
Einschränkungen), so besteht kein – auch nicht anteiliger – Erstattungsanspruch des Kunden. Der
Kursleiter kann im Einzelfall dennoch Gutschriften für die Teilnahme an Ersatzkursen erteilen; hierauf
hat der Kunde aber grundsätzlich keinen Anspruch. Gutschriften können dem Kunden ohnehin nur in
solchen Fällen erteilt werden, in denen nicht der Kunde bzw. weder sein teilnehmendes Kind noch
dessen Begleitperson den Ausfall oder Abbruch des Kurses mitverursacht haben.

§ 5 Eigenverantwortung/Haftungsbeschränkung
Die Teilnahme am gebuchten Kurs geschieht auf eigene Verantwortung und Gefahr des Kunden, der
dadurch auch für Schäden seines etwa teilnehmenden Kindes und der Begleitperson grundsätzlich
selbst haftet. Entsteht ein Schaden durch das Verhalten anderer Kursteilnehmer, so haftet dafür der
Verursacher, nicht aber der Kursleiter oder die nappydancers® GbR. Es ist Sache des Kunden, sich,
das etwa teilnehmende Kind und die Begleitperson gegen die Folgen der gesetzlichen Haftpflicht und
gegen Unfälle zu versichern. Der Kursleiter haftet ausschließlich für vorsätzlich und grobfahrlässig
von ihm verursachte körperliche Schäden von Kursteilnehmern.

§ 6 Foto- und Aufzeichnungsverbot, Bild- und Tonrechte
Im Interesse der Wahrung der Privatsphäre und des Datenschutzes aller Teilnehmer und des
Kursleiters ist es dem Kunden und seiner Begleitperson untersagt, ohne vorherige ausdrückliche
Zustimmung aller übrigen Teilnehmer und des Kursleiters Fotos oder andere technische
Aufzeichnungen gleich welcher Art im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Kurs
anzufertigen oder anfertigen zu lassen oder gar in sozialen oder sonstigen Medien zu verbreiten.
Sämtliche Bild- und Tonrechte an jeglichen Aufzeichnungen stehen dem Kursleiter unentgeltlich zu;
das beinhaltet auch das Recht, Kopien davon anzufertigen und die Löschung solcher Aufzeichnungen
zu verlangen oder vorzunehmen.

§ 7 Störungen, Hausrecht, Außerordentliche Kündigung
Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass er, ein etwa teilnehmendes Kind und dessen
Begleitperson die Anweisungen des Kursleiters befolgen und die Abhaltung des Kurses nicht über das
für Tanzkurse der gebuchten Art übliche Maß hinaus stören. Macht das Verhalten des Kunden, des
teilnehmenden Kindes oder dessen Begleitperson es aus Sicht des Kursleiters für sich oder die
übrigen Kursteilnehmer unzumutbar, den Kurs fortzusetzen, so hat der Kursleiter – nach erfolgloser
vorheriger Ermahnung oder Zurechtweisung des Verantwortlichen – das Recht, den oder die Störer
von der weiteren Teilnahme am Kurs auszuschließen. Dem Kursleiter steht auch das Hausrecht in den
Kursräumlichkeiten zu. Der endgültige Ausschluss vom Kurs muss dem Kunden vom Kursleiter
schriftlich mitgeteilt werden und stellt dann eine außerordentliche Kündigung der Kursteilnahme dar,
die den Kunden nicht zur Erstattung der Kursgebühr berechtigt.

§ 8 Datum des Vertragsabschlusses
Das Datum der Buchungsbestätigung ist das Datum des Vertragsabschlusses, das auch für den Beginn
der nachstehenden Widerrufsfrist maßgeblich ist (§ 9).

§ 9 GESETZLICHES WIDERRUFSRECHT
Dem Kunden als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) steht ein
gesetzliches Recht zum Widerruf seiner Buchung zu. Es gilt § 355 BGB. Die Widerrufsfrist beträgt
zwei Wochen ab Datum des Vertragsabschlusses (siehe § 8). Der Widerruf muss keine Begründung
enthalten. Der Widerruf erfolgt durch eine Widerrufserklärung des Kunden in Textform an die

nappydancers® GbR,
Nick Dieckmann und Petra Borremans,
per Post an die Adresse Schulstraße 4, D-46395 Bocholt

oder per Email an widerruf@nappydancer.de bzw. Telefax an 02871/3624991
innerhalb von zwei Wochen ab Fristbeginn. Zu Fristwahrung selbst genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufes, so dass es nicht darauf ankommt, wann der nappydancers® GbR der
Widerruf zugeht. Der Widerruf muss den Namen des buchenden Kunden und die Bezeichnung des
gebuchten Kurses enthalten. Es wird empfohlen, die Buchungsbestätigung mitzusenden; dies ist
aber nicht rechtlich erforderlich. Im Falle des rechtzeitigen Widerrufs erhält der Kunde seinen
vollen Kurspreis zurück und seine Kursbuchung ist damit storniert.

AGB Ausbildungsbuchung

nappydancers®Kursleitervertrag

zwischen der

nappydancers® Dieckmann Borremans GbR
einzeln vertreten durch ihre alleinigen geschäftsführenden Gesellschafter
Nick Dieckmann und Petra Borremans
Schulstraße 4, D-46395 Bocholt

– im Folgenden auch „Ausbilder“ oder „Franchisegeber“ genannt –

und

dem buchenden Kunden einer nappydancers®Ausbildung

– im Folgenden auch „Kursleiter*in“ oder „Franchisenehmer*in“ genannt –


§ 1 Vertragsgegenstand

§ 2 Erlaubnis zur Nutzung der nappydancers®Markenrechte

§ 3 Erlaubnis zur Nutzung von nappydancers®Materialien

§ 4 Nutzungsverbote und -einschränkungen von nappydancers®

§ 5 Qualitätskontrollen durch den Ausbilder

§ 6 Einmalige Kosten (Starterpaket)

§ 7 Die nappydancers®Musiknutzung

§ 8 Die nappydancers®Stoppersocken 

§ 9 Die nappydancers®Franchisegebühr

§ 10 Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigung

§ 11 Abbruch der Kursleiterausbildung, Umgehungsverbot, Schadensersatz

§ 12 Vertragsgebiet, keine Erlaubnis für Fern- oder Onlineunterricht

§ 13 Hinweis auf Gebietsexklusivität

§ 14 Kein Versicherungsschutz durch diesen Vertrag

§ 15 Haftung und Haftungsbeschränkung

§ 16 Informationspflichten der Kursleitung gegenüber dem Ausbilder

§ 17 Außerordentliche Kündigung des Vertrages

§ 18 Betriebsgeheimnisse, Vertraulichkeit

§ 19 Freigabe von Foto- und Videoaufnahmen während der Ausbildung

§ 20 Pflichten der/des Kursleiter*in bei Veröffentlichungen

§ 21 Schlussbestimmungen und sog. Salvatorische Klausel 

Präambel

Die nappydancers® GbR hat ein Eltern-Kind-Tanzkurskonzept für die frühkindliche Musik- und Bewegungserziehung entwickelt. Ein Kursformat, das für Kinder im Alter zwischen 20 und 40 Monaten in Begleitung je einer Bezugsperson konzipiert wurde. 

Schwerpunkt dieses ganzheitlichen neuartigen Konzepts ist die von Experten entwickelte und für Kleinkinder angepasste kindgerechte Lehrmethode und die eigens für diese Tanzkurse komponierte und produzierte Kindertanzmusik. 

Ziel ist es, diese Kurse flächendeckend möglichst vielen Kindern zugänglich zu machen. Zu diesem Zweck bildet die nappydancers® GbR ihre Kursleiter*innen selbst aus und ermöglicht ihnen nach bestandener Ausbildung als Kursleiter*in der nappydancers® GbR, selbst solche Tanzkurse zu veranstalten.

Zusätzlich übernimmt es die nappydancers® GbR, den Kursleiter*innen, Teilnehmer*innen zu vermitteln. Die Vermittlung von Kursteilnehmer*innen ist aber nicht Gegenstand dieses Vertrages, sondern wird gesondert mit dem Kursleiter vereinbart, sobald dieser selbst nappydancers®Kurse veranstalten darf.

Die nappydancers® GbR erhält für die Kursleiterausbildung und die den Kursleiter*innen danach eingeräumten Rechte am nappydancers®Konzept und den nappydancers®Markenrechten eine monatliche Gebühr. 

Bei diesem Vertrag handelt es sich daher – rechtlich gesehen – um einen sog. Franchisevertrag, bei dem der Ausbilder Franchisegeber*in und der/die Kursleiter*in Franchisenehmer*in ist. Unter Franchise versteht man das Recht und die Pflicht des Franchisenehmers, das erfolgreiche Konzept und die Markenrechte des Franchisegebers gegen eine Gebühr für eine gewisse Dauer für sich selbst zu nutzen. 

Die nappydancers® GbR bietet Ausbildungen an, in denen die Kursinhalte dieses Konzepts weitergegeben und Franchisenehmer*in zu nappydancers®Kursleiter*innen ausgebildet werden. Nach erfolgreicher Ausbildung erhält der/die Franchisenehmer*in ein nappydancers®Kursleiter-Zertifikat, das ihn befähigt, nappydancers®Kurse zu veranstalten. Zertifikat und Ausbildung sind daher unbedingte Voraussetzungen für die Tätigkeit als nappydancers®Kursleiter*in. 

Dieser nappydancers®Kursleitervertrag beinhaltet also die nappydancers®Kursleiterausbildung und bei deren Erfolg die Erteilung eines nappydancers®Kursleiterzertifikats. Gegen Zahlung einer festen monatlichen Nutzungsgebühr (Franchisegebühr) und nach dem Erwerb einer Schulungs-Grundausstattung („Starterpaket“) darf der/die Franchisenehmer*in als zertifizierter Kursleiter*in von da an für die Dauer dieses Vertrages eigene nappydancers®Kurse anbieten und insbesondere auch die urheberrechtlich geschützte nappydancers®Kindertanzmusik hierfür verwenden.

Vor diesem Hintergrund vereinbaren wir Folgendes:’

§ 1 Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrages ist das nicht-ausschließliche, nur entgeltlich und befristet gewährte Recht, nach erfolgreichem Abschluss der nappydancers®Kursleiterausbildung und dem Erhalt des nappydancers®Kursleiterzertifikats eigenverantwortlich und im eigenen Namen nappydancers®Kurse als Kursleiter*in (Franchisenehmer*in) nach den Vorgaben dieses Vertrages und dem Konzept des Ausbilders (Franchisegebers) anzubieten. Der/Die Kursleiter*in wird sich bei der Durchführung der nappydancers®Kurse an die Inhalte des nappydancers®Kursbuches halten und das gute Image des Kursangebots durch eine pflichtbewusste Kursleitertätigkeit bewahren und nach Kräften stärken. 

 § 2 Erlaubnis zur Nutzung der nappydancers®Markenrechte

Die nappydancers® GbR ist Inhaberin der durch das Deutsche Patent- und Markenamt zu Registernummer: 302017220292 geschützten Marke „nappydancers“, für die auch europäischer Markenschutz in Anspruch genommen wird. Dem/der Kursleiter*in wird es für die Dauer dieses Vertrages gestattet, und er ist zugleich verpflichtet, diesen Markennamen und seine Darstellung (Logo mit „Windelbaby“, s. nachstehenden Abdruck) zusammen mit dem hochgestellten umkreisten „R“-Symbol (Trademark-Zeichen) bei der Bewerbung und Durchführung seiner nappydancers®Kurse deutlich sichtbar zu verwenden, und zwar in allen Medien, derer er sich bedient. Der Ausbilder stellt dem/der Franchisenehmer*in auf Anforderung dazu Muster und Druckvorlagen des nappydancers®Logos kostenfrei zur Verfügung. 

§ 3 Erlaubnis zur Nutzung von nappydancers®Materialien

Der/Die Kursleiter*in darf neben der Marke auch alle ihm vom Ausbilder zur Verfügung gestellten Dateien für Print-, Online- sowie Videosequenzen verwenden, um auf seine als Kursleiter*in durchgeführten nappydancers®Kindertanzkurse hinzuweisen. Diese Medien dürfen nur absolut unverändert verwendet werden, dürfen also insbesondere weder verkürzt noch beschnitten oder in anderem Zusammenhang genutzt werden.

§ 4 Nutzungsverbote und -einschränkungen von nappydancers®

Der/Die Kursleiter*in darf die Marke nappydancers® nicht als Bestandteil eines eigenen Unternehmens oder der Firma einer Gesellschaft oder in anderer Weise zur Kennzeichnung seines Geschäftsbetriebs verwenden; er/sie darf sie nur als Einzelperson in seiner Eigenschaft als zertifizierte/r nappydancers®Kursleiter*in verwenden. Der/Die Kursleiter*in ist zu keinerlei Nutzung der Marke nappydancers® befugt, die nicht in diesem Vertrag ausdrücklich erlaubt oder vorgeschrieben ist. In Zweifelsfällen hat er zuvor den Ausbilder um Erlaubnis zu bitten. Der/Die Kursleiter*in ist nicht berechtigt, Unterlizenzen hinsichtlich seiner Rechte als Franchisenehmer*in zu erteilen. Weder während noch nach der Laufzeit dieses Vertrages wird der/die Kursleiter*in verwechslungsfähige Marken oder Aufmachungen für andere Tanzkurse verwenden; Verstöße können zivilrechtlich vom Ausbilder geahndet werden.

§ 5 Qualitätskontrollen durch den Ausbilder

Zum Zwecke der Qualitätskontrolle hat der/die Kursleiter*in dem Ausbilder oder dessen Mitarbeiter*innen auf Verlangen kostenlose Kursteilnahmen für Hospitationen zu ermöglichen und/oder dem Ausbilder Videoaufzeichnungen seiner Kurse zur Verfügung zu stellen.

§ 6 Einmalige Kosten (Starterpaket)

Durch den Abschluss dieses Vertrages erwirbt der/die Kursleiter*in unabhängig davon, ob er die nappydancers®Kursleiterausbildung und die beinhaltete Lehrprobe beim ersten Versuch besteht, das nappydancers®Starterpaket. Das Starterpaket beinhaltet die für die Umsetzung des nappydancers®Konzepts nötige Grundausstattung. Ohne den Erwerb des Starterpakets ist die Durchführung eines nappydancers®Kurses nicht gestattet.

Das Starterpaket enthält alle notwendigen Materialien für die Durchführung eigener nappydancers®Kurse. Es beinhaltet (Aktualisierung des Inhalts vorbehalten) 20 nappydancers®Illustrationen, die Einrichtung eines Online-Profils der Kursleitung auf der Website des Ausbilders, ein Exemplar des Kursbuches, einen Jutebeutel, 26 nappydancers®Tanztücher, 26 nappydancers®Rasseleier, 6 Paar nappydancers®Stoppersocken, 1 Paar nappydancers®Stoppersocken für Erwachsene, Produkt- und Willkommensflyer sowie ein nappydancers®Longsleeve. Der Kaufpreis von EUR 220,00 (inkl. 19% MwSt.) ist innerhalb der zwei Ausbildungstage durch Buchung im nappydancers®Kursleiter-Onlineshop zu begleichen.

§ 7 Die nappydancers®Musiknutzung

Als Teil des Starterpakets erhält der/die Lizenznehmer*in die Musik als Download-Möglichkeit und innerhalb der nappydancers®App. Bei Musik und Kursbuch handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Werke. Eine Verbreitung, Vervielfältigung oder andere Nutzung zu Zwecken, die von diesem Vertrag nicht umfasst sind, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Franchisegebers untersagt, ebenso eine Weiternutzung oder Weitergabe nach Ablauf dieses Vertrages.

§ 8 Die nappydancers®Stoppersocken 

Die unterschiedlich-farbigen nappydancers®Stoppersocken für Kleinkinder sind ein wichtiger Bestandteil des frühkindlichen Tanzkurskonzepts von nappydancers® und zusätzlich ein wichtiger Sicherheitsaspekt. Der/Die Kursleiter*in ist daher vor Abhaltung eines nappydancers®Tanzkurses verpflichtet, dafür zu sorgen, dass jede Begleitperson von ihm für das begleitete Kleinkind ein Paar nappydancers®Stoppersocken erwirbt und dass das Kind diese nappydancers®Stoppersocken während des Kurses trägt. Die nappydancers®Stoppersocken hat der/die Kursleiter*in beim Ausbilder zu erwerben und nach seinen Bedürfnissen zu bevorraten.

Durch den Abschluss dieses Vertrages erwirbt der/die Kursleiter*in unabhängig davon, ob er die nappydancers®Kursleiterausbildung und die beinhaltete Lehrprobe beim ersten Versuch besteht, ein erstes Set nappydancers®Stoppersocken, das für die Umsetzung des nappydancers®Konzepts nötig ist. Das erste Set beinhaltet 20 Paar nappydancers®Stoppersocken in 4 verschiedenen Größen. Ohne den Erwerb der nappydancers®Stoppersocken ist die Durchführung eines nappydancers®Kurses nicht gestattet. Der Kaufpreis von EUR 160,00 (inkl. 19% MwSt.) ist innerhalb der zwei Ausbildungstage durch Buchung im nappydancers®Kursleiter-Onlineshop zu begleichen.

§ 9 Die nappydancers®Franchisegebühr

Die Franchiserechte werden dem/der Franchisenehmer*in vom Franchisegeber gegen monatliche Zahlung einer Franchisegebühr eingeräumt. Diese monatliche Franchisegebühr beträgt EUR 23,90 (inkl. 7 % MwSt.). Die Franchisegebühr ist immer zum ersten Werktag eines Monats im Voraus fällig und kann vom Franchisegeber nach Vereinbarung auch per Lastschrift eingezogen werden. Sie kann bei Vertragsverlängerungen oder Änderungen des Umsatzsteuersatzes angepasst werden. Ist der Franchisenehmer mit der Anpassung nicht einverstanden, so steht jeder Vertragspartei ein unverzüglich auszuübendes Sonderkündigungsrecht zum nächstmöglichen Beendigungszeitpunkt zu; bis zur Beendigung des Vertrages bleibt es dann beim bisherigen Betrag der monatlichen Franchisegebühr.

Grundsätzlich ist es Recht und Pflicht des Franchisenehmers, sich um die Bearbeitung von Widerrufen, Stornierungen, Absagen, Gutschriften, Umbuchungen etc. betreffend seinen Kurs und dessen Kursteilnehmer*innen selbst zu kümmern.

§ 10 Vertragslaufzeit und ordentliche Kündigung

Dieser Vertrag hat eine feste Mindestlaufzeit (Festlaufzeit) von 12 Monaten ab dem Beginn des dritten auf die Verleihung des Kursleiter-Zertifikats folgenden Monats. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann dieser Franchisevertrag jederzeit ohne Angabe von Kündigungsgründen von jeder Seite unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende schriftlich gekündigt werden (brieflich an Postanschrift der anderen Vertragspartei, nicht per E-Mail; Zugangszeitpunkt beim Empfänger ist maßgeblich).

§ 11 Abbruch der Kursleiterausbildung, Umgehungsverbot, Schadensersatz

Im Falle des Abbruchs der Ausbildung ist der/die Franchisenehmer*in unbefristet verpflichtet, das bis dahin Erlernte nicht in irgendeiner Weise selbst oder durch Weitergabe an Dritte kommerziell zu nutzen oder sich finanziell nutzbar zu machen. Verstößt der/die Franchisenehmer*in hiergegen, steht dem Franchisegeber ein Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz in Höhe der entgangenen Franchisegebühren zu, die er erhalten hätte, wenn der Franchisenehmer das Kursleiter-Zertifikat erhalten hätte und sich danach vertragstreu verhalten hätte.

§ 12 Vertragsgebiet, keine Erlaubnis für Fern- und Onlineunterricht

Vertragsgebiet ist die Bundesrepublik Deutschland, Österreich und die Schweiz, unter Einschluss von Kreuzfahrtschiffen gleich welcher Flagge. Die Marke nappydancers® darf grundsätzlich auch über das Vertragsgebiet hinaus in weiteren Staaten verwendet werden. Dies muss jedoch vor Verwendung auf Anfrage vom Franchisegeber schriftlich freigegeben werden. Das Vertragsgebiet beinhaltet keine räumliche Exklusivität zu Gunsten des/der Franchisenehmer*in und beinhaltet ferner nicht mehr als die Erlaubnis zur höchstpersönlichen physischen Kursleitung innerhalb des Vertragsgebiets. Dies schließt die digitale und analoge Verbreitung der Tätigkeit des Kursleiters per Fernübertragung oder Aufzeichnung, gleich durch welches Medium, ausdrücklich nicht ein. Möchte ein/e Franchisenehmer*in die Franchiserechte entgeltlich oder unentgeltlich im Wege des Fern- oder Online-Unterrichts nutzen, so kann er sich dies nur gegen gesonderte Vereinbarung mittels einer Zusatzvereinbarung vom Franchisegeber lizensieren lassen.

§ 13 Hinweis auf Gebietsexklusivität

Der Franchisegeber hat einigen Franchisenehmer*innen Gebietsexklusivität eingeräumt. Diese Exklusivrechte erstrecken sich über bestimmte Postleitzahlenbereiche in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Alle geschützten nappydancers® Gebiete können in der aktuellen Gebietsschutzliste eingesehen werden. Innerhalb dieser Gebiete darf der/die Franchisenehmer*in grundsätzlich keine nappydancers®Kurse veranstalten. Die Auflistung ist nicht abschließend und wird durch den Franchisegeber erweitert werden. Der Franchisegeber wird den/die Franchisenehmer*in in unregelmäßigen Abständen via E-Mail über die aktuelle Auflistung informieren. Wünscht der/die Franchisenehmer*in selbst die Einräumung einer bestimmten Gebietsexklusivität, so muss er/sie dazu mit dem Franchisegeber gegen gesondertes Entgelt eine Zusatzvereinbarung treffen. Sollte der/die Franchisenehmer*in durch die Erweiterung des Gebietsschutzes für andere Franchisenehmer*innen eingeschränkt werden, so gewährt der Franchisegeber dem/der Franchisenehmer*in ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Kenntniserlangung von diesem Umstand. Der/Die Franchisenehmer*in ist dauerhaft dazu verpflichtet, dem Franchisegeber die aktuellen Kursorte mitzuteilen und bei Änderung der Kursorte diesen unverzüglich darüber zu informieren. 

§ 14 Kein Versicherungsschutz durch diesen Vertrag

Dieser Vertrag umfasst keinen Versicherungsschutz für den/die Franchisenehmer*in in seiner Funktion als Kursleiter*in. Der/Die Kursleiter*in hat sich über den notwendigen oder sinnvollen Versicherungsschutz für Kursleiter*innen und für seine Kursteilnehmer*innen selbstständig zu informieren und sich erforderlichenfalls eigenverantwortlich darum zu kümmern.

§ 15 Haftung und Haftungsbeschränkung

Der/Die Franchisenehmer*in haftet allein und persönlich für solche Ansprüche gleich welcher Art, die gegen ihn aus seiner Tätigkeit als Kursleiter*in seitens Dritter, insbesondere aus dem Teilnehmerkreis, erhoben werden. Für Schäden, die ihm selbst bei der Durchführung eines nappydancers®Kurses entstehen, ist die Haftung des Ausbilders ausgeschlossen, wenn der Ausbilder nicht die Schadensentstehung grob fahrlässig oder vorsätzlich mitverursacht hat.

§ 16 Informationspflichten der Kursleitung gegenüber dem Ausbilder

Der Ausbilder übernimmt keine Gewähr dafür, dass durch die Benutzung der Marke nappydancers® seitens des/der Kursleiter*in nicht Rechte Dritter verletzt werden. Wenn Dritte eine solche Rechtsverletzung dem/der Kursleiter*in gegenüber behaupten, hat der/die Kursleiter*in den Ausbilder umfassend und unverzüglich darüber zu informieren und bis zur Klärung der Angelegenheit die gerügte Benutzung vorsichtshalber zu unterlassen. Es obliegt dann dem Ausbilder, eine etwaige Auseinandersetzung mit dem Dritten zu führen.

§ 17 Außerordentliche Kündigung des Vertrages

Jede Partei ist berechtigt, diesen Vertrag fristlos zu kündigen, wenn die jeweils andere Partei dazu einen wichtigen Grund gibt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die andere Partei schuldhaft gegen eine von ihr in diesem Vertrag übernommene wesentliche Verpflichtung verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung nicht innerhalb der ihr gesetzten Frist abstellt. Darüber hinaus wird vereinbart, dass auch die Beendigung eines anderen Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien (z.B. der Vertrag über die Vermittlung von Kursteilnehmer*innen) einen wichtigen Grund für die außerordentliche Beendigung dieses Vertrages darstellen kann, wenn der eine Vertrag ohne den anderen Vertrag keinen Sinn mehr hat. Dieses Recht gilt für beide Parteien. Erhält der Ausbilder davon Kenntnis, dass der/die Kursleiter*in die Marke und/oder das Konzept in einer Weise nutzt, die nicht mit diesem Vertrag übereinstimmt und/oder gegen die Grundsätze und Qualitätsstandards von nappydancers® verstößt, ist der Ausbilder berechtigt, innerhalb von vierzehn Tagen ab Kenntniserlangung diesen Vertrag fristlos zu kündigen oder – auch außerhalb dieser Frist – den/die Kursleiter*in aufzufordern, sich vertragstreu zu verhalten (Abmahnung). Kommt der/die Kursleiter*in dieser Aufforderung nicht binnen 14 Tagen nach, so darf der Ausbilder diesen Vertrag fristlos kündigen.

§ 18 Betriebsgeheimnisse, Vertraulichkeit

Der/Die Kursleiter*in hat alle Betriebsgeheimnisse, insbesondere Lehrmethoden, die er durch die Ausbildung erhält – darunter u.a. Ausbildungsinhalte, Kursaufbau, Kursteilnehmerdaten und die Inhalte der Vertragsbeziehungen zum Ausbilder – vertraulich behandeln, soweit sich nicht deren allgemeine Bekanntheit durch die Natur der Ausbildung, die Kurse und aus Veröffentlichungen Dritter ergibt. 

§ 19 Freigabe von Foto- und Videoaufnahmen während der Ausbildung

Im Rahmen der nappydancers®Ausbildung können Foto- und Videoaufnahmen entstehen, auf denen ich deutlich zu erkennen bin. Ich erkläre mich damit einverstanden, auf diesen Aufnahmen abgebildet zu werden. Mir ist bewusst, dass meine Teilnahme an den Aufnahmen ohne Anspruch auf Vergütung erfolgt. Ich erteile meine uneingeschränkte Zustimmung zur Nutzung, Veröffentlichung, Verbreitung, Bearbeitung und Weitergabe dieser Aufnahmen, sowohl in digitaler als auch in gedruckter Form, durch nappydancers®Deutschland oder Dritte. Diese Einwilligung ist zeitlich und örtlich unbegrenzt und gilt für alle Vertriebs- und Veröffentlichungsformen.

§ 20 Pflichten der/des Kursleiter*in bei Veröffentlichungen

Sobald und soweit der/die Kursleiter*in seine Tätigkeit im Zusammenhang mit der Marke nappydancers® aktiv oder passiv in Veröffentlichungsmedien, gleich welcher Art, darstellt oder dargestellt sieht, hat er/sie den Ausbilder unverzüglich darüber zu informieren und ihm den Zugang zu der kompletten Veröffentlichung zu verschaffen. Ist sich der/die Kursleiter*in nicht sicher, ob seine/ihre aktive Medienveröffentlichung der Marke und/oder dem Unternehmen nappydancers® schaden könnte, hat er/sie sie zu unterlassen. 

§ 21 Schlussbestimmungen und sog. Salvatorische Klausel

Zu diesem Vertrag sind keine mündlichen Nebenabreden getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch und insbesondere für eine Änderung dieser Schriftform-Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrags davon in ihrer Wirksamkeit nicht betroffen. Die Parteien verpflichten sich in einem solchen Fall eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren oder richterlich bestimmen zu lassen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn das Problem gekannt hätten.



nappydancers®Kursleitervertrag

zwischen der

nappydancers® Dieckmann Borremans GbR
einzeln vertreten durch ihre alleinigen geschäftsführenden Gesellschafter
Nick Dieckmann und Petra Borremans
Schulstraße 4, D-46395 Bocholt

– im Folgenden auch „Ausbilder“ oder „Franchisegeber“ genannt –

und

dem buchenden Kunden einer nappydancers®Ausbildung

– im Folgenden auch „Kursleiter*in“ oder „Franchisenehmer*in“ genannt –


§ 1 Vertragsgegenstand

§ 2 Keine Vermittlungsprovision

§ 3 Kopplung von Vertragslaufzeit und Beendigung an den nappydancers®Kursleitervertrag, mögliche Vertragsfortsetzung

§ 4 Haftungsausschluss und Abtretung von Ersatzansprüchen

§ 5 Außerordentliche Kündigung des Vertrages

§ 6 Betriebsgeheimnisse, Vertraulichkeit

§ 7 Schlussbestimmungen und sog. Salvatorische Klausel


Präambel

Die nappydancers® GbR hat Eltern-Kind-Tanzkurskonzept für die frühkindliche Musik- und Bewegungserziehung entwickelt (ein Kursformat, das für Kinder im Alter zwischen 20 und 40 Monaten in Begleitung je einer Bezugsperson konzipiert wurde).

Der/Die Auftraggeber*in hat vom Ausbilder eine nappydancers®Kursleiterberechtigung erlangt. 

Der/Die Kursleiter*in beauftragt mit diesem gesonderten Teilnehmervermittlungsvertrag nun den Ausbilder, ihm über die nappydancers®Website als Buchungsportal Kursteilnehmer*innen für Tanzkurse und ähnliche Ausbildungsveranstaltungen zu vermitteln. Bei diesem Vertrag handelt es sich daher um eine Kundengewinnungsvereinbarung, bei dem der Ausbilder Auftragnehmer und der/die Kursleiter*in Auftraggeber*in ist.  Vor diesem Hintergrund vereinbaren wir Folgendes:


§ 1 Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrages ist die Vermittlung von Kunden für vom/von Kursleiter*in geleitete nappydancers®Tanzkurse oder anderen Veranstaltungen über die nappydancers®Website oder ein anderes dafür geschaffenes oder geeignetes Buchungsinstrument des Ausbilders.

Das Vertragsverhältnis über die Teilnahme am jeweiligen nappydancers®-Tanzkurs oder anderen Veranstaltungen über die nappydancers®Website kommt durch Vermittlung des Ausbilders ausschließlich zwischen dem Kunden und dem/der Kursleiter*in zustande. Der Ausbilder vertritt beim Vertragsschluss mit dem Kunden den/die Kursleiter*in.

§ 2 Keine Vermittlungsprovision

Dem Ausbilder stehen keine Vermittlungsprovisionen von jedem Kursentgelt, das aufgrund der Buchung einer Teilnahme an einem nappydancers®Tanzkurs oder anderen Veranstaltungen über die nappydancers®Website entrichtet wird, zu. 

§ 3 Kopplung von Vertragslaufzeit und Beendigung an den nappydancers®Kursleitervertrag, mögliche Vertragsfortsetzung

Dieser nappydancers®Teilnehmervermittlungsvertrag hat grundsätzlich eine Laufzeit, die an die Laufzeit des zwischen den Parteien bestehenden nappydancers®Kursleitervertrages gekoppelt ist, d.h. die Rechte und Pflichten der Parteien aus diesem Teilnehmervermittlungsvertrag enden gleichzeitig – und ohne dass es einer gesonderten Kündigung dieses Vertrages bedarf – mit dem Ende des nappydancers®Kursleitervertrages, gleich aus welchem Grund, es sei denn, beide Parteien wünschen die Fortsetzung dieses Teilnehmervermittlungsvertrages und erklären dies vor oder bei Vertragsende. In diesem Fall setzt sich der Teilnehmervermittlungsvertrag unbefristet und ohne Koppelung an den nappydancers®Kursleitervertrag fort, wobei der Vermittler aus administrativen Gründen auch den Abschluss eines gesonderten, neuen und ungekoppelten Teilnehmervermittlungsvertrages zur Bedingung seiner Zustimmung machen darf. Der Teilnehmervermittlungsvertrag kann im Übrigen jederzeit ohne Angabe von Kündigungsgründen von jeder Seite unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende schriftlich gekündigt werden (brieflich an Postanschrift der anderen Vertragspartei, nicht per E-Mail; Zugangszeitpunkt beim Empfänger ist maßgeblich). Es wird aber darauf hingewiesen, dass die Kündigung dieses Teilnehmervermittlungsvertrages einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung des nappydancers®Kursleitervertrages durch den Ausbilder darstellen kann.

§ 4 Haftungsausschluss und Abtretung von Ersatzansprüchen

Der Ausbilder haftet dem/der Kursleiter*in nicht für Buchungsausfälle, die auf Fehlfunktionen gleich welcher Art der Buchungsmedien beruhen, es sei denn, er habe diese grob fahrlässig oder vorsätzlich mitverursacht.

§ 5 Außerordentliche Kündigung des Vertrages

Jede Partei ist berechtigt, diesen Vertrag fristlos zu kündigen, wenn die jeweils andere Partei dazu einen wichtigen Grund gibt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die andere Partei schuldhaft gegen eine von ihr in diesem Vertrag übernommene wesentliche Verpflichtung verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung nicht innerhalb der ihr gesetzten Frist abstellt. 

§ 6 Betriebsgeheimnisse, Vertraulichkeit

Der/Die Kursleiter*in hat alle Betriebsgeheimnisse, insbesondere die Funktion des Buchungsmediums, die Entgeltstruktur und den Inhalt dieses Vertrages vor Dritten geheim zu halten. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung stellt einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung dieses Vertrages dar. 

§ 7 Schlussbestimmungen und sog. Salvatorische Klausel

Zu diesem Vertrag sind keine mündlichen Nebenabreden getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch und insbesondere für eine Änderung dieser Schriftform-Klausel.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrags davon in ihrer Wirksamkeit nicht betroffen. Die Parteien verpflichten sich in einem solchen Fall eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren oder richterlich bestimmen zu lassen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn das Problem gekannt hätten.